Landkreis Ahrweiler

Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt

Schutz vor (sexualisierter) Gewalt

Wir stärken Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche im Landkreis Ahrweiler im Bereich Prävention, Schutzkonzepte und Handlungssicherheit. Prävention beginnt nicht erst im Ernstfall — sondern in der Haltung und Struktur jedes Vereins.

Wer mit Kindern arbeitet, trägt Verantwortung. Gerne unterstützen wir auch euren Verein, eure Organisation bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes und begleiten euch bei der Kommunikation, Sensibilisierung und Umsetzung.

Einordnung

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bildet insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Vereine leisten durch den Betrieb ihrer Jugendabteilung und das Training von Kindern und Jugendlichen Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Sie sind damit rechtlich als freier Träger der Jugendhilfe per automatischer Anerkennung (Fiktion durch Dachverbände) im Sinne des § 75 Abs. 3 SGB VIII einzuordnen und nehmen am gesetzlichen Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe teil.

Hier sind unter anderem der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) sowie Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a SGB VIII) verankert. Ergänzend dazu enthält das Strafgesetzbuch (StGB) zentrale Vorschriften zum Schutz vor körperlicher und sexualisierter Gewalt. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten zusammen mit § 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Vereine dazu, geeignete Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen und im Verdachtsfall verantwortungsvoll zu handeln.

Bezug: SGB VIII §§ 8a, 11 Abs. 3 Nr. 2, 72a, 75 Abs. 3 · StGB · BGB § 832

Fachlicher Ansatz

Risikoanalyse & Prävention

Risikoanalyse und Prävention sind im ehrenamtlichen Kontext von Vereinen entscheidend, um potenzielle Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reduzieren. Durch eine systematische Analyse der Strukturen, Abläufe und Kontaktzonen im Verein können Schwachstellen sichtbar gemacht und Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Prävention sexualisierter Gewalt schafft klare Regeln, stärkt eine achtsame Haltung und fördert Transparenz im Umgang mit Minderjährigen.

Dadurch werden nicht nur Kinder und Jugendliche besser geschützt, sondern auch Ehrenamtliche in ihrem verantwortungsvollen Handeln unterstützt und abgesichert.

In Rheinland-Pfalz wird diese Verantwortung zunehmend auch politisch und strukturell gestärkt: Die Ernennung einer Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen am 15. Mai 2026 unterstreicht die wachsende Bedeutung des Themas auf Landesebene.
Qualifikation

Wir haben die Kompetenz und das Netzwerk

Für die Qualifizierung setzen wir uns im Rahmen umfangreicher zertifizierter Fortbildungen intensiv und fachlich fundiert mit folgenden Themen auseinander:

  • Leitungswissen Kinderschutz in Institutionen
  • Schutzkonzepte in Institutionen
  • Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • Gute Kinderschutzverfahren
  • Schutzkonzepte zur Gewaltprävention im ehrenamtlichen Kontext
  • Traumafolgestörungen und PTBS bei Kindern und Jugendlichen

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Vereinen ist uns Transparenz wichtig — hierzu können die 7 Zertifikate gerne eingesehen werden. Neben dem Studium liegt seit 2010 eine Ausbildereignung (AEVO) vor, die die Anwendung grundlegender methodisch-didaktischer Kompetenzen im Kontext von Wissensvermittlung und Wissenstransfer unterstützt.

Zusätzlich befinden wir uns im kontinuierlichen Dialog mit (Dach-)Verbänden sowie lokalen Akteuren wie Ermittlungsbehörden und der zuständigen Abteilung 2.1 (Jugendamt) im Fachbereich 2 der Kreisverwaltung Ahrweiler.

7zertifizierte Fortbildungen — auf Anfrage einsehbar
Seit 2010Ausbildereignung (AEVO)
Im Dialogmit Dachverbänden, Ermittlungsbehörden & Jugendamt Ahrweiler
Kurz-Check, 2 Minuten

Wie gut ist Ihr Verein heute aufgestellt?

Fünf Fragen, ehrlich beantwortet — und Sie wissen, wo Sie stehen.

1. Gibt es bei Ihnen schriftliche Verhaltensregeln oder ein Schutzkonzept?

2. Legen Betreuer:innen ein erweitertes Führungszeugnis vor (§ 72a SGB VIII)?

3. Wissen Ihre Ehrenamtlichen, an wen sie sich bei einem Verdacht wenden können?

4. Gibt es eine feste Ansprechperson für Kinderschutz in Ihrem Verein?

5. Wurde eine Risikoanalyse der Strukturen und Kontaktzonen im Verein durchgeführt?

Ihre Antworten werden nirgends gespeichert oder übertragen.

Zusammenarbeit

Vereine, mit denen wir arbeiten

Logo Kamelle Artillerie 2018 e.V.
Ursprung des Projekts

Kamelle Artillerie 2018 e.V.

Das Projekt „Kinderschutz im Ehrenamt" ist aus der ehrenamtlichen Tätigkeit des Kamelle Artillerie 2018 e.V. heraus entstanden.

Presseartikel TuS 1920 Oberwinter e.V.
Seit Januar 2026

TuS 1920 Oberwinter e.V.

Seit Januar 2026 arbeiten wir mit dem TuS 1920 Oberwinter e.V. zusammen.

Presseartikel lesen →
Presseartikel TTV Oberwinter e.V.
Seit April 2026

TTV Oberwinter e.V.

Seit April 2026 arbeiten wir mit dem TTV Oberwinter e.V. zusammen.

Presseartikel lesen →
St. Sebastian Schützen-Gesellschaft Remagen Kripp e.V.
Im Gespräch

St. Sebastian Schützen-Gesellschaft Remagen Kripp e.V.

Erste Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit finden aktuell mit der Schützen-Gesellschaft in Kripp statt.

Kontakt

Sprechen Sie uns an

Sie interessieren sich für eine Zusammenarbeit oder haben Fragen zu Prävention und Schutzkonzepten? Schreiben Sie uns.